AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der
holewa EDELMETALLE GmbH & Co. KG


§ 1 Vertragsschluss

§ 1.1
Bestellungen des Kunden stellen ein bindendes Angebot dar. Der Kunde bestellt / verkauft fernmündlich, per Fax oder durch Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufangebotes nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden.

§ 1.2
Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung / des Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform erfolgen.

§ 1.3
Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

§ 1.4 Die Vertragsdaten werden von holewa EDELMETALLE GmbH & Co. KG gespeichert.

§ 2 Angebot und Preise
Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und für uns unverbindlich. Der Verkaufspreis wird bei Bestelleingang, sofern keine starke Abweichung zum marktüblichen Preis, für Käufer und Verkäufer verbindlich fixiert.
Irrtümer, Druckfehler sowie Störungen im Shopsystem bleiben vorbehalten.


§ 3 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche

§ 3.1
Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Vertragspartner innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.

§ 3.2
Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 3.3
Lieferverzug durch holewa EDELMETALLE
GmbH & Co. KG tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist auf 8 Wochen. holewa EDELMETALLE GmbH & Co. KG informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend.

§ 3.4
Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den Verbrauchern/Unternehmern vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie vereinbart.

§ 3.5 Kommt es zu der unwahrscheinlichen Situation, dass unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, werden wir Sie unverzüglich über diese Tatsache informieren. Holewa Edelmetalle GmbH & Co. KG verpflichtet sich jedoch Ihnen in diesem Fall ein Angebot für eine Ersatzlieferung durch gleichwertige Produkte der selben Gattung und Feinheit zu unterbreiten. Falls dieses Angebot nicht Ihre Zustimmung trifft, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Kaufauftrag verliert dann seine Gültigkeit.

§ 3.6
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu, dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 3.7
Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist holewa EDELMETALLE
GmbH & Co. KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

§ 4.1
Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.

§ 4.2
Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch holewa EDELMETALLE
GmbH & Co. KG die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.


§ 4.3
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung bei Lieferung durch holewa EDELMETALLE
GmbH & Co. KG auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist.

§ 4.4
holewa EDELMETALLE
GmbH & Co. KG stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein Transportunternehmen.

§ 4.5
Die Durchführung des Transportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.

§ 5 Kein Widerrufsrecht bei Edelmetallen
Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.


§ 6 Sachmängel

Für Sachmängel haften wir wie folgt:

§ 6.1
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

§ 6.2
Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.

§ 6.3
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

§ 6.4
Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 6.5
Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

§ 6.6
Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits verbunden.

§ 7 Geltungsbereich

§ 7.1
Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte der holewa EDELMETALLE
GmbH & Co. KG mit Sitz in Endingen im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern.

§ 7.2
Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 7.3
Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. BGB.

§ 7.4
Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an.

§ 7.4
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

§ 9 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche

§ 9.1
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

§ 9.2
Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.


§ 10 Geldwäsche

Bei Bargeldgeschäften ab einem Wert von 15.000,- € ist nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) eine persönliche Identifikation mittels gültigem Personalausweis oder Reisepasse zwingend notwendig. Die Identifikation erfolgt durch Übermittlung der notwendigen Ausweiskopie.



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